Verhalten bei Zahnunfällen
Bei einem Zahnunfall – ruhig bleiben!
Schnelles Handeln zahlt sich aus.
Wenn ein Zahnunfall rasch erkannt und richtig behandelt wird, lässt sich auch ein stark geschädigter Zahn häufig retten. Erfolgt keine angemessene Behandlung, können – besonders bei Kindern – langfristig hohe Folgekosten entstehen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, wie Sie im Notfall richtig reagieren.
Richtiger Umgang nach einem Zahnunfall
Zahnärztin oder Zahnarzt sofort informieren
Kontaktieren Sie umgehend eine Zahnarztpraxis, damit die Verletzung schnell und fachgerecht beurteilt werden kann.
Zahn sichern
- Zahn locker oder verschoben: Versuchen Sie nicht, ihn zu bewegen, sondern belassen Sie ihn in seiner Position.
- Zahn abgebrochen: Das Bruchstück in etwas Wasser aufbewahren.
- Zahn ausgeschlagen: Den Zahn ausschließlich an der Krone anfassen, niemals an der Wurzel. Nicht reinigen! Am besten in eine Zahnrettungsbox legen (erhältlich in Apotheken oder Zahnarztpraxen, auch in Schulen oder Sporthallen/Freizeitbädern). Ist keine Box vorhanden, den Zahn ersatzweise in kalte Milch, etwas Speichel in einem Plastikbeutel oder in Frischhaltefolie geben.
Blutung stillen
Bei starker Blutung ein Taschentuch oder eine Gaze auf die Wunde drücken und sanft darauf beißen, so, dass die Blutung gestoppt wird. Von außen kann Kühlung mit Eis helfen, Schwellungen und Schmerzen zu lindern.
Zahnarzt oder Notfallklinik aufsuchen
Gehen Sie sofort zum Zahnarzt – auch bei scheinbar kleinen Verletzungen! Zeit ist entscheidend für den Erhalt des Zahns.
Wichtig: Unfallmeldung nicht vergessen
Die meisten Zahnunfälle fallen unter die Grundversicherung. Da Spätfolgen aber oft erst Jahre später auftreten, sollten Sie jeden Vorfall doch umgehend der Krankenkasse melden. Die Praxis hilft beim Ausfüllen des Formulars. Bewahren Sie eine Kopie der Unterlagen gut auf – insbesondere bei einem späteren Krankenkassenwechsel.
Wenn die Krankenkasse den Unfall nach dem Krankenversicherungsgesetz abrechnet, trägt immer die zum Zeitpunkt der Behandlung zuständige Versicherung die Kosten. Eine fehlende Unfallmeldung kann später zur Ablehnung der Kostenübernahme führen.



